Rückblick Praxisforum

Rückblick Praxisforum "Energie- und Kosteneinsparung"

Hier erhalten Sie von uns eine Zusammenfassung der Vorträge

Unternehmen des produzierenden Gewerbes können einen ermäßigten Steuersatz für die betrieblich verwendete Energie beantragen.

In einem weiteren Schritt können bestimmte Unternehmen des produzierenden Gewerbes die verbleibende Energiesteuerschuld im Rahmen des Spitzenausgleichs weiter reduzieren. Hierzu wurde die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung erlassen. Diese Verordnung regelt, dass zukünftig ein Spitzenausgleich nach § 10 Stromsteuergesetz bzw. § 54 des Energiesteuer-gesetzes nur noch durchgeführt werden darf, wenn das Unternehmen über ein Energie-managementsystem verfügt.

Als Energiemanagementsystem kann das „Alternative System“ angewandt werden. Dieses ist einfacher und günstiger als die entsprechende DIN-Norm 16247-1. Es ist selbstverständlich auch vom Gesetzgeber zugelassen.

Energiemanagementsysteme bei Industrie und Gewerbe

Die Einführung eines voll funktionsfähigen Energiemanagementsystems ist ab 2013 bei Gewerbebetrieben eine notwendige Bedingung für eine Energiesteuerermäßigung im Rahmen des Spitzenausgleichs.

Erleichterte Bedingungen gelten zunächst für die Jahre 2013 und 2014: Hier reicht der Nachweis, dass im Jahre 2013 mit der Einführung eines Energiemanagementsystems begonnen wurde. Erst im Jahre 2015 muss nachgewiesen werden, dass es abgeschlossen wurde.

Ein Energiemanagement nach der Norm ISO 50001 ist selbst für größere Unternehmen aufgrund der Komplexität schwierig und zeitaufwändig einzuführen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber für kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit festgelegt, anstatt der umfangreichen ISO 50001 auf die wesentlich einfachere DIN Norm 16 247 oder ein alternatives System zurück zu greifen. Dieses kann durch die swt bei Kunden eingeführt werden.

Inhalte eines Energiemanagementsystem:

  • Bestandsaufnahme der Energieströme und Energieträger.
  • Ermittlung wichtiger Kenngrößen in Form von absoluten und prozentualen Einsatzmengen, gemessen in technischen und bewertet in monetären Einheiten.
  • Dokumentation der eingesetzten Energieträger mit Hilfe einer Tabelle
  • Energieverbrauchsanalyse in Form einer Aufteilung der eingesetzten Energieträger auf die Verbraucher. Erfassung der Leistungs- und Verbrauchsdaten der Produktionsanlagen sowie Nebenanlagen.
  • Für gängige Geräte wie zum Beispiel Drucklufterzeugung, Pumpen, Ventilatoren, Antriebsmotoren, Wärme- und Kälteerzeugung sowie Beleuchtung und Bürogeräte Ermittlung des Verbrauchs durch kontinuierliche Messung oder durch Schätzung mittels zeitweise installierter Messeinrichtungen
  • Identifizierung der Energieeinsparpotenziale (wie zum Beispiel die energetische Optimierung der Anlagen und Systeme sowie die Effizienzsteigerung einzelner Geräte).
  • Bewertung der Potenziale zur Verminderung des Energieverbrauchs anhand wirtschaftlicher Kriterien.
  • Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen anhand geeigneter Methoden zur Investitionsbeurteilung, wie interner Verzinsung (Rentabilität) und Amortisationszeit (Risiko);

Initialberatung als erster Schritt zum Energiemanagement:

Als ersten Schritt kann die Durchführung einer Energieeffizienzberatung empfohlen werden. Im Rahmen dieser Beratung werden von erfahrenen Ingenieuren unter anderem die eingesetzten Energieträger den verschiedenen Verbrauchern zugeordnet und bilanziert. Gleichzeitig werden Einsparpotentiale ermittelt und wirtschaftlich bewertet. Die Beratung wird seitens der KfW mit bis zu 80% finanziell unterstützt.

Die Ergebnisse der Energieeffizienzberatung können anschließend als Grundlage für die Durchführung eines Energieaudits (“kleines Energiemanagement“) genutzt werden. Des Weiteren sind sie die Voraussetzung, um Zuschüsse in Höhe von bis zu 30% für den Austausch von Motoren, Pumpen und anderen Querschnitttechnologien zu erlangen (siehe hierzu auch Anlage 2)

Für eine finanzielle Unterstützung der Energieeffizienzberatung müssen bei der KfW sowie der IHK verschiedene Formulare und Anträge eingereicht werden. Bei der Antragserstellung helfen wir Ihnen gerne weiter.

Der Antrag muss zunächst online bei der KfW gestellt werden, danach ausgedruckt und anschließend unterschrieben bei der IHK eingereicht werden. In einem zweiten Schritt kann nun das Energieaudit eingeführt werden. Mit der Einführung eines Energieaudits sollen bestehende Energieverbräuche eines Unternehmens systematisch erfasst werden, um anschließend die Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen zu ermitteln. Die Ergebnisse werden in einem Bericht zusammengefasst, der letztlich – für die Beantragung des Spitzenausgleichs - durch einen Umweltauditor testiert werden muss.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Zinser: reiner.zinser@swtue.de
Geschäftsführung

Thomas Clauss: thomas.clauss@swtue.de
Energiedienstleistungen

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TÜV Nord - Geprüfter ÖkostromZertifikat: Energieaudit nach DIN EN 16247-1Photovoltaikanlagen-Livewerte