Produkte
Strom
Kundenfreundliche Preise und ein zuverlässiger Service zeichnen unsere Produkte und Dienstleistungen aus. Diese bieten wir als Unternehmen Gemeindewerke Ammerbuch GmbH für die Region Ammerbuch und darüber hinaus zu fairen Preisen und Konditionen an.
Benötigen Sie viel oder wenig Strom? Leben Sie alleine oder in einem Familienhaushalt? Unser günstiger Ökostrom AmmerNatur mit Festpreisgarantie für ein oder mehrere Jahre ist genau das Richtige für Sie.
Verantwortung für die Umwelt zu übernehmen, bedeutet für uns, Strom auch zunehmend aus erneuerbaren Energiequellen zu gewinnen.
Die Gemeindewerke Ammerbuch bieten Ihnen Ökostromtarife, die aus 100% Wasserkraft erzeugt werden.
FAQ zur Strompreisbremse
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Was ist die Strompreisbremse der Bundesregierung?
Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen wurde bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für 80 Prozent des vom Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Die Differenz zum Vertragspreis übernimmt der Bund. Für den Verbrauch über diese 80 Prozent hinaus gilt der vertraglich vereinbarte Preis.
Für private Haushalte und Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch lag der Deckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde (Netto-Arbeitspreis zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Vertragspreis.
Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.
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Ab wann bekomme ich als Kundin bzw. Kunde der Gemeindewerke Ammerbuch die Entlastung durch die Energiepreisbremse?
Die Entlastung erfolgt bzw. erfolgte für Sie automatisch und wie vom Gesetzgeber auch gefordert bereits im März 2023.
WICHTIG: Für Stromkundinnen und -kunden der Gemeindewerke Ammerbuch entstanden und entstehen keine Nachteile und die Vorgaben des Gesetzgebers wurden vollständig umgesetzt.
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Wie hoch fällt meine Entlastung aus?
Wir berechnen Ihre Entlastung individuell nach den gesetzlichen Vorgaben.
Beispielrechnung am Tarif "AmmerNatur 2023" Vertragsarbeitspreis 51,68 Ct/kWh Referenzpreis (Deckel) 40,00 Ct/kWh Jahresverbrauchsprognose 2.000 kWh davon 80 % 1.600 kWh verbleibende 20 % 400 kWh Reguläre Kosten für 2.000 kWh 2.000 kWh x 0,5168 €/kWh = 1033,60 € Gedeckelte Kosten für 1.600 kWh 1.600 kWh x 0,4000 €/kWh = 640,00 € Nicht gedeckelte Kosten für 400 kWh 400 kWh x 0,5168 €/kWh = 206,72 €* Somit ergibt sich der Entlastungsbetrag: 1033,60 € - 640,00 € - 206,72 € = 186,88 €
Er wird auf 12 Monate verteilt verrechnet: 186,88 € : 12 = 15,57 €/Monat
*Die Berechnungen enthalten keinen Grundpreis, da sich die Entlastung lediglich aus Ihrem individuellen Verbrauch und über den Arbeitspreis ergibt. Zu den tatsächlichen Kosten muss der Grundpreis (hier: 131,00 € pro Jahr) addiert werden.
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Welche Regelung gilt für tageszeitvariable Tarife (Hoch- und Niedertarif)?
Eine Nachbesserung des Strompreisbremsegesetzes sieht eine stärkere Entlastung für Kundinnen und Kunden mit sogenannter Schwachlastregelung vor. Seit 1. August 2023 gilt der bisherige Referenzpreis von 40 ct/kWh nur noch für den Zeitraum des Hochtarifs (HT). Für den Zeitraum des Niedertarifs (NT) gilt der neue Referenzpreis von 28 ct/kWh. Die Zeiträume werden anteilig nach der zeitlichen Gültigkeit gewichtet, sodass sich ein durchschnittlicher Referenzpreis ergibt. Dieser berechnet sich wie folgt:
Für Tarife mit einer Hoch- und Niedertarif-Regelung gelten im Stromverteilnetz der Stadtwerke Tübingen folgende Zeiten:
- HT: 6.00 - 22.00 Uhr (16 Stunden)
- NT: 22.00 - 6.00 Uhr (8 Stunden)
Aus der Gewichtung der Referenzpreise nach Stunden ergibt sich der anzuwendende durchschnittliche Referenzpreis: (16 h x 40 ct/kWh + 8 h x 28 ct/kWh) : 24 h = 36 ct/kWh
Die Berechnung des Entlastungsbetrags erfolgt bzw. erfolgte nach dem bisherigen Schema, nur unter Verwendung des neuen, durchschnittlichen Referenzpreises in Höhe von 36 ct/kWh, siehe „Wie hoch fällt meine Entlastung aus?“.
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Wie wurde bzw. wird die Strompreisbremse auf der Jahresabrechnung dargestellt?
Die Höhe der Entlastung durch die Strompreisbremse, die in dieser Jahresabrechnung berücksichtigt wird, finden Sie in der Übersicht der Kostenaufstellung (Entlastungsbetrag Energiepreisbremse für Abrechnungszeitraum). Wie der Entlastungsbetrag für diesen Abrechnungszeitraum berechnet wird, wird in der Detaildarstellung auf Seite 2 der Musterrechnung aufgeschlüsselt (Detaildarstellung Energiepreisbremse). Die zukünftige monatliche Entlastung durch die Strompreisbremse finden Sie in der Abschlagsberechnung (Monatliche Entlastung auf Abschlag, Seite 1).
Ein detailliertes Beispiel finden Sie in unserer Musterrechnung mit Strompreisbremse.
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Warum habe ich meine Jahresabrechnung noch nicht bekommen?
Alle Entlastungen werden bzw. wurden für betroffene Kunden selbstverständlich vollständig berücksichtigt.
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Was kann ich machen, wenn ich Zahlungsschwierigkeiten habe?
Sollten sich bei Ihnen zwischenzeitlich Zahlungsschwierigkeiten ergeben oder abzeichnen, bieten wir an, frühzeitig im persönlichen Gespräch mit Ihnen nach individuellen Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Bitte kontaktieren Sie in solch einem Fall unser Kundenbüro, der Ihnen gerne weiterhilft.
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Wo erhalte ich weitere Informationen zur Strompreisbremse? Wie kann ich meinen Entlastungsbetrag berechnen?
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bunderegierung.
Strombezug
Den Großteil unseres Strombedarfs beziehen wir über die Südwestdeutsche Stromhandels GmbH. Eine optimierte Strombeschaffung, schnell und flexibel, ist unabdingbar, um im liberalisierten Energiemarkt zu bestehen. Der Portfoliovertrag mit der SüdWestStrom ermöglicht uns den Zugang zum Großmarkt für Strom, hier können wir langfristig unseren Strombedarf decken und täglich über die Strombörse unsere Mehr- und Mindermengen ausgleichen.