Aktuelles
FAQ zur Strompreisbremse
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Was ist die Strompreisbremse der Bundesregierung?
Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für 80 Prozent des vom Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Die Differenz zum Vertragspreis übernimmt der Bund. Für den Verbrauch über diese 80 Prozent hinaus gilt der vertraglich vereinbarte Preis.
Für private Haushalte und Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde (Netto-Arbeitspreis zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Vertragspreis.
Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.
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Ab wann bekomme ich als Kundin bzw. Kunde der Gemeindewerke Ammerbuch die Entlastung durch die Energiepreisbremse?
Die Entlastung erfolgt für Sie automatisch und – wie vom Gesetzgeber auch gefordert – bereits im März: Wir verschieben dafür den Einzug der preisgebremsten Monatsabschläge für den Monat März 2023 einmalig auf das Monatsende. Im Abschlag für März berücksichtigen wir auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar.
Bezahlen Sie Ihre Abschläge per Überweisung, können Sie damit ebenfalls bis zum Monatsende warten. Sollten Sie mehr überweisen als mit Preisbremse nötig, verrechnen wir den zu viel entrichteten Betrag spätestens mit Ihrer Jahresabrechnung.
WICHTIG: Für Stromkundinnen und -kunden der Gemeindewerke Ammerbuch entstehen keine Nachteile!
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Wie hoch fällt meine Entlastung aus?
Wir berechnen Ihre Entlastung individuell nach den gesetzlichen Vorgaben.
Beispielrechnung am Tarif "AmmerNatur 2023" Vertragsarbeitspreis 51,68 Ct/kWh Referenzpreis (Deckel) 40,00 Ct/kWh Jahresverbrauchsprognose 2.000 kWh davon 80 % 1.600 kWh verbleibende 20 % 400 kWh Reguläre Kosten für 2.000 kWh 2.000 kWh x 0,5168 €/kWh = 1033,60 € Gedeckelte Kosten für 1.600 kWh 1.600 kWh x 0,4000 €/kWh = 640,00 € Nicht gedeckelte Kosten für 400 kWh 400 kWh x 0,5168 €/kWh = 206,72 €* Somit ergibt sich der Entlastungsbetrag: 1033,60 € - 640,00 € - 206,72 € = 186,88 €
Er wird auf 12 Monate verteilt verrechnet: 186,88 € : 12 = 15,57 €/Monat
Für die zweite Märzhälfte planen wir ein Anschreiben, in dem wir Sie über Ihren individuellen Entlastungsbetrag und die neue Höhe Ihrer preisgebremsten Monatsabschläge informieren.
*Die Berechnungen enthalten keinen Grundpreis, da sich die Entlastung lediglich aus Ihrem individuellen Verbrauch und über den Arbeitspreis ergibt. Zu den tatsächlichen Kosten muss der Grundpreis (hier: 131,00 € pro Jahr) addiert werden.
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Welche Regelung gilt für tageszeitvariable Tarife (Hoch- und Niedertarif)?
Eine Nachbesserung des Strompreisbremsegesetzes sieht eine stärkere Entlastung für Kund:innen mit sogenannter Schwachlastregelung vor. Seit 1. August 2023 gilt der bisherige Referenzpreis von 40 ct/kWh nur noch für den Zeitraum des Hochtarifs (HT). Für den Zeitraum des Niedertarifs (NT) gilt der neue Referenzpreis von 28 ct/kWh. Die Zeiträume werden anteilig nach der zeitlichen Gültigkeit gewichtet, sodass sich ein durchschnittlicher Referenzpreis ergibt. Dieser berechnet sich wie folgt:
Für Tarife mit einer Hoch- und Niedertarif-Regelung gelten im Stromverteilnetz der Stadtwerke Tübingen folgende Zeiten:
- HT: 6.00 - 22.00 Uhr (16 Stunden)
- NT: 22.00 - 6.00 Uhr (8 Stunden)
Aus der Gewichtung der Referenzpreise nach Stunden ergibt sich der anzuwendende durchschnittliche Referenzpreis: (16 h x 40 ct/kWh + 8 h x 28 ct/kWh) : 24 h = 36 ct/kWh
Die Berechnung des Entlastungsbetrags erfolgt nach dem bisherigen Schema, nur unter Verwendung des neuen, durchschnittlichen Referenzpreises in Höhe von 36 ct/kWh (siehe „Wie hoch fällt meine Entlastung aus?“).
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Wie wird die Strompreisbremse auf der Jahresabrechnung dargestellt?
Die Höhe der Entlastung durch die Strompreisbremse, die in dieser Jahresabrechnung berücksichtigt wird, finden Sie in der Übersicht der Kostenaufstellung (Entlastungsbetrag Energiepreisbremse für Abrechnungszeitraum). Wie der Entlastungsbetrag für diesen Abrechnungszeitraum berechnet wird, wird in der Detaildarstellung auf Seite 2 der Musterrechnung aufgeschlüsselt (Detaildarstellung Energiepreisbremse). Die zukünftige monatliche Entlastung durch die Strompreisbremse finden Sie in der Abschlagsberechnung (Monatliche Entlastung auf Abschlag, Seite 1).
Ein detailliertes Beispiel finden Sie in unserer Musterrechnung mit Strompreisbremse.
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Warum habe ich meine Jahresabrechnung noch nicht bekommen?
Wir rechnen – wie viele andere Energieanbieter auch – rollierend ab, nicht zum Jahresende. Wegen der Umsetzung der Preisbremse in unseren IT-Systemen mussten wir die Rechnungsstellung für alle Kundinnen und Kunden aussetzen, die ihre Jahresverbrauchsabrechnung üblicherweise im Zeitraum Januar bis März bekommen.
Alle Entlastungen werden für betroffene Kunden selbstverständlich vollständig berücksichtigt.
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Warum bekomme ich meine Entlastung nicht schon Anfang März? Warum verschiebt sich meine Jahresabrechnung?
Die Zeit vom Beschluss der Preisbremsen bis zu deren Wirksamwerden war sehr knapp bemessen. Um die Preisbremsen gewähren zu können, sind wir auf das Knowhow und die Kapazitäten unserer IT-Dienstleister angewiesen. Dass die Zeit für die Umsetzung zu knapp bemessen ist, hatten IT-Experten bereits im Vorfeld prognostiziert. Und auch Branchenverbände hatten auf die erheblichen Herausforderungen bei der Umsetzung hingewiesen.
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Ich bekomme normalerweise im Januar, Februar oder März meine Jahresabrechnung. Was ändert sich in der später erstellten Jahresabrechnung?
Sobald die Systeme fertig programmiert sind, erhalten Sie als Kundin bzw. Kunde Ihre Jahresabrechnung wieder zum gewohnten Zeitpunkt. Darin werden dann auch die Energiepreisbremsen ab Januar 2023 sowie bereits gezahlte Abschläge berücksichtigt. In der Jahresabrechnung werden ebenfalls die neuen Monatsabschläge ersichtlich.
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Was kann ich machen, wenn ich Zahlungsschwierigkeiten habe?
Sollten sich bei Ihnen zwischenzeitlich Zahlungsschwierigkeiten ergeben oder abzeichnen, bieten wir an, frühzeitig im persönlichen Gespräch mit Ihnen nach individuellen Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Bitte kontaktieren Sie in solch einem Fall unseren Kundenservice, der Ihnen gerne weiterhilft.
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Wo erhalte ich weitere Informationen zur Strompreisbremse?
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bunderegierung unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/energiepreisbremsen-2145728
News
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