Aktuelles
FAQ zur Strompreisbremse
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Was ist die Strompreisbremse der Bundesregierung?
Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für 80 Prozent des vom Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Die Differenz zum Vertragspreis übernimmt der Bund. Für den Verbrauch über diese 80 Prozent hinaus gilt der vertraglich vereinbarte Preis.
Für private Haushalte und Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde (Netto-Arbeitspreis zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Vertragspreis.
Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.
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Ab wann bekomme ich als Kundin bzw. Kunde der Gemeindewerke Ammerbuch die Entlastung durch die Energiepreisbremse?
Die Entlastung erfolgt für Sie automatisch und – wie vom Gesetzgeber auch gefordert – bereits im März: Wir verschieben dafür den Einzug der preisgebremsten Monatsabschläge für den Monat März 2023 einmalig auf das Monatsende. Im Abschlag für März berücksichtigen wir auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar.
Bezahlen Sie Ihre Abschläge per Überweisung, können Sie damit ebenfalls bis zum Monatsende warten. Sollten Sie mehr überweisen als mit Preisbremse nötig, verrechnen wir den zu viel entrichteten Betrag spätestens mit Ihrer Jahresabrechnung.
WICHTIG: Für Stromkundinnen und -kunden der Gemeindewerke Ammerbuch entstehen keine Nachteile!
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Wie hoch fällt meine Entlastung aus?
Wir berechnen Ihre Entlastung individuell nach den gesetzlichen Vorgaben.
Beispielrechnung am Tarif "AmmerNatur 2023" Vertragsarbeitspreis 51,68 Ct/kWh Referenzpreis (Deckel) 40,00 Ct/kWh Jahresverbrauchsprognose 2.000 kWh davon 80 % 1.600 kWh verbleibende 20 % 400 kWh Reguläre Kosten für 2.000 kWh 2.000 kWh x 0,5168 €/kWh = 1033,60 € Gedeckelte Kosten für 1.600 kWh 1.600 kWh x 0,4000 €/kWh = 640,00 € Nicht gedeckelte Kosten für 400 kWh 400 kWh x 0,5168 €/kWh = 206,72 €* Somit ergibt sich der Entlastungsbetrag: 1033,60 € - 640,00 € - 206,72 € = 186,88 €
Er wird auf 12 Monate verteilt verrechnet: 186,88 € : 12 = 15,57 €/Monat
Für die zweite Märzhälfte planen wir ein Anschreiben, in dem wir Sie über Ihren individuellen Entlastungsbetrag und die neue Höhe Ihrer preisgebremsten Monatsabschläge informieren.
*Die Berechnungen enthalten keinen Grundpreis, da sich die Entlastung lediglich aus Ihrem individuellen Verbrauch und über den Arbeitspreis ergibt. Zu den tatsächlichen Kosten muss der Grundpreis (hier: 131,00 € pro Jahr) addiert werden.
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Warum habe ich meine Jahresabrechnung noch nicht bekommen?
Wir rechnen – wie viele andere Energieanbieter auch – rollierend ab, nicht zum Jahresende. Wegen der Umsetzung der Preisbremse in unseren IT-Systemen mussten wir die Rechnungsstellung für alle Kundinnen und Kunden aussetzen, die ihre Jahresverbrauchsabrechnung üblicherweise im Zeitraum Januar bis März bekommen.
Alle Entlastungen werden für betroffene Kunden selbstverständlich vollständig berücksichtigt.
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Warum bekomme ich meine Entlastung nicht schon Anfang März? Warum verschiebt sich meine Jahresabrechnung?
Die Zeit vom Beschluss der Preisbremsen bis zu deren Wirksamwerden war sehr knapp bemessen. Um die Preisbremsen gewähren zu können, sind wir auf das Knowhow und die Kapazitäten unserer IT-Dienstleister angewiesen. Dass die Zeit für die Umsetzung zu knapp bemessen ist, hatten IT-Experten bereits im Vorfeld prognostiziert. Und auch Branchenverbände hatten auf die erheblichen Herausforderungen bei der Umsetzung hingewiesen.
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Ich bekomme normalerweise im Januar, Februar oder März meine Jahresabrechnung. Was ändert sich in der später erstellten Jahresabrechnung?
Sobald die Systeme fertig programmiert sind, erhalten Sie als Kundin bzw. Kunde Ihre Jahresabrechnung wieder zum gewohnten Zeitpunkt. Darin werden dann auch die Energiepreisbremsen ab Januar 2023 sowie bereits gezahlte Abschläge berücksichtigt. In der Jahresabrechnung werden ebenfalls die neuen Monatsabschläge ersichtlich.
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Was kann ich machen, wenn ich Zahlungsschwierigkeiten habe?
Sollten sich bei Ihnen zwischenzeitlich Zahlungsschwierigkeiten ergeben oder abzeichnen, bieten wir an, frühzeitig im persönlichen Gespräch mit Ihnen nach individuellen Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Bitte kontaktieren Sie in solch einem Fall unseren Kundenservice, der Ihnen gerne weiterhilft.
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Wo erhalte ich weitere Informationen zur Strompreisbremse?
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bunderegierung unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/energiepreisbremsen-2145728
FAQ zur Energiekrise
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Kann es zu einem Stromausfall oder gar zu einem „Blackout“ kommen?
Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion hält einen Blackout selbst im schlechtesten Szenario des von der Bundesregierung beauftragten und durchgeführten Stromnetz-Stresstests für unwahrscheinlich – hält aber regionale und zeitlich begrenzte sogenannte „Lastabschaltungen“ als Option für möglich, um das Stromnetz bei Bedarf – zum Beispiel bei einer Gasmangellage – zu stabilisieren. Fazit: Blackout eher unwahrscheinlich, lokaler und zeitlich begrenzter Stromausfall unter Umständen möglich.
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Was ist der Unterschied zwischen einem „Blackout“ und einem Stromausfall?
Stromausfälle kommen immer mal wieder vor: Die Bundesnetzagentur verzeichnete im Jahr 2020 insgesamt 162.224 Versorgungsunterbrechungen in Deutschland, im Durchschnitt war jede Verbraucherin und jeder Verbraucher 10,73 Minuten ohne Strom.
Die Gründe für Stromausfälle können vielfältig sein: Technische Defekte wie zum Beispiel Materialversagen, Umwelteinflüsse wie beispielsweise Stürme, Überflutungen oder Erdbeben, bis hin zu Sonderfällen wie von Tieren durchgenagte Kabel in Trafostationen.
„Blackouts“ sind solche Stromausfälle per definitionem aber nicht – auch wenn dieses Schlagwort in Zusammenhang mit Stromausfällen meist die Überschriften in den Medien prägt. Denn unter einem „Blackout“ versteht man einen deutschlandweiten oder gar länderübergreifenden Stromausfall über einen langen Zeitraum.
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Wie kann ich mich für einen Stromausfall vorbereiten?
Die Hinweise des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) für den Fall eines Stromausfalls geben eine gute Orientierung, welche Maßnahmen für Haushalte sinnvoll sind: https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Tipps-Notsituationen/Stromausfall/stromausfall_node.html
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Kann es Stromausfälle durch Heizlüfter geben?
Seit Sommer 2022 herrscht in Deutschland ein Heizlüfter-Boom. Die Menschen wollen offensichtlich im Fall einer Gasmangellage ersatzweise damit heizen. Das Heizen mit Heizlüftern ist allerdings aus mehrfachen Gründen keine gute Idee – und die GWA raten davon auch ab. Heizlüfter sind energetisch ineffizient, verbrauchen viel Strom, verursachen dadurch hohe Kosten (deutlich höhere Heizkosten als mit normalem Heizen), können die Elektrik in Gebäuden überlasten und bringen in der Gesamtheit Risiken für die Sicherheit der Stromversorgung.
Warum? Bei einem übermäßigen Strombedarf (Netzüberlastung) könnten Netzbetreiber gezwungen sein, gebietsweise temporäre Abschaltungen vorzunehmen, um einen kompletten Stromausfall innerhalb eines Netzsektors zu verhindern. Zwar ist ein allein durch verstärkten Heizlüftereinsatz hervorgerufener flächendeckender Stromausfall eher unwahrscheinlich, aber auch ein Ausfall in einzelnen Sektoren des Stromnetzes würde zu erheblichen Problemen sowohl auf Seiten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger als auch im Stromnetz führen.
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Welche Strategie verfolgen die Gemeindewerke Ammerbuch bei der Energiebeschaffung?
Wir verfolgen eine langfristige Beschaffungsstrategie. Wir kaufen Strom in Tranchen mehrere Jahre im Voraus ein. Dies schützt unsere Kunden vor kurzfristigen Preissprüngen, die so sehr viel besser abgefedert werden können.
In einem Erklärfilm zeigen wir die Zusammenhänge zwischen Energiebeschaffung und Energiepreisentwicklung auf.
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Warum steigt der Preis im GWA-Ökostromtarif genauso stark wie beim normalen GWA-Stromtarif?
Bei der Preisbildung und insbesondere bei der Besteuerung der Strompreise unterscheidet der Markt und das Steuerrecht nicht nach Art der Energieerzeugung. Auf jede Kilowattstunde Strom sind unabhängig von der Erzeugungsart die gleichen Steuern und Abgaben zu zahlen.
Der überwiegende Anteil an Strom wird über die Strombörse gehandelt, hier findet keine Differenzierung zwischen konventioneller Stromerzeugung und Ökostromerzeugung statt.
Eine Vielzahl der aktuell am Markt verfügbaren Ökostromerzeugungsanlagen (auch GWA-Anlagen) werden nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) zu festen Einspeisesätzen vergütet. Die übrigen Strommengen werden zwischen Anlagenbetreibern und Händlern zu aktuellen Börsenpreisen gehandelt. Der Anlagenbetreiber hat wirtschaftlich keinen Anreiz, seinen Strom unter Marktpreisen zu verkaufen. Aus diesen Gründen wird sich der Strombörsenpreis wesentlich an den teuersten fossilen Energieerzeugungsanlagen orientieren (Merit-Order) und zwar so lange bis die Energieerzeugung ausschließlich CO2-neutral stattfindet.
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Was kann ich als Kundin und Kunde tun?
- Energiesparen: Bitte prüfen Sie, ob Sie in Ihrem Haushalt Strom, Erdgas bzw. Wärme einsparen können. Auf unserer Internetseite www.gemeindewerke-ammerbuch.de oder auf der Seite der Verbraucherzentrale finden Sie viele Tipps dazu.
- Monatlicher Abschlag: Bitte prüfen Sie, ob Ihr monatlicher Abschlag noch zu Ihrem Verbrauch passt. Sollte Ihr Verbrauch unverändert sein, ist eine Erhöhung des Abschlags sinnvoll, um hohe Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung zu vermeiden.
- Bei Zahlungsschwierigkeiten: Bitte zögern Sie nicht, bei Zahlungsschwierigkeiten mit unserem Kundenbüro unter Tel. 07073 9171-7217 so früh wie möglich Kontakt aufzunehmen.
News
Neue Energiepreise ab 1. Januar 2023: Hohes Preisniveau der letzten Monate an den Energiemärkten wirkt sich aus
Die extremen Preise für Strom an den Energiemärkten machen sich jetzt auch in den neuen Tarifpreisen der Gemeindewerke Ammerbuch (GWA) ab Januar 2023…

Firma IMPREG stellt ab 2022 um auf klimaneutralen Ökostrom!
Mit dem Wechsel auf 100% Ökostrom leistet das Unternehmen ab 01.01.2022 einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduzierung der…
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Energiespartipp für den Haushalt: Waschen
Sparen steht auch beim Wäsche waschen auf dem Programm. Waschmaschinen und Wäschetrockner verbrauchen einen großen Teil unserer Haushaltsenergie. Besonders wichtig sind eine niedrige Temperatur und sinnvolle Füllmengen. Die Kochwäsche bei 90 °C ist heute nicht mehr notwendig. Unsere Waschmittel sind mittlerweile so gut, dass Ihre Wäsche auch zwischen 30 und 60 °C schön sauber wird. Füllen Sie Ihre Maschine immer möglichst voll! Nur Fein- und Wollwäsche kann etwas mehr Platz vertragen. Denken Sie an die Spartaste, falls Ihr Waschgerät über eine solche verfügt. Schleudern Sie gut durch, denn je trockener die Wäsche aus der Maschine kommt, desto weniger Energie benötigt der Wäschetrockner. Ist das Wetter schön, lassen Sie Ihre Wäsche draußen an der frischen Luft trocknen.
Energiespartipp für den Haushalt: Spülen
Moderne Geschirrspüler haben spezielle Energiesparprogramme. Wer diese „Eco“, „Spar“ oder „Intelligent“ Programme benutzt, verbraucht weniger Strom und Wasser als ein geübter Handwäscher. Ihre Geschirrspülmaschine wäscht einen großen Berg schmutziges Geschirr mit 10 l Wasser und ca. 1 kWh Strom. Beladen Sie die Maschine immer vollständig! Aufs Vorspülen können Sie getrost verzichten, so entfallen zusätzliche Wasser- und Energiekosten. Nehmen Sie bei normal verschmutztem Geschirr das 50 °C-Programm. Das reduziert den Stromverbrauch um bis zu 30 Prozent gegenüber dem 60 °C-Waschgang. Ist Ihr Geschirr nur wenig verschmutzt, reicht auch das Spar- oder Kurzprogramm. Große Spülmaschinen sind besser als kleine Geräte, weil sie effizienter sind. Wenn Sie Ihren Geschirrspüler direkt an die stromunabhängige Warmwasserbereitung anschließen, sieht Ihre Energiebilanz noch besser aus.